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Pflege und Betreuung im Seniorendomizil Markkleeberg See

KV Lebenswert gGmbH

Das Seniorendomizil Markkleeberger See befindet sich südlich von Leipzig in der Arndtstraße 2 in 04416 Markkleeberg. Neben dem Seniorendomizil befindet sich in dem Gebäude weiterhin ein kleines Einkaufscenter mit einem Supermarkt, einem Café, einer Post und weiteren Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsbetrieben, wodurch diverse Verweilmöglichkeiten für Bewohnerinnen & Bewohner sowie Besuchende gegeben sind.

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Zentrale Lage

Über die Bundesstraße 2 / 95 ist das Stadtzentrum von Leipzig in ca. 10 Minuten erreichbar.

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Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln

unmittelbare Nähe zur S-Bahn Haltestelle „Markkleeberg-Ost“ sowie zur Bus- und Bahn Haltestelle „Markkleeberg Ost Schillerplatz

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Tolle Ausflugsmöglichkeiten

Markkleeberger und Cospudener See sowie die Nähe zum Wildpark bieten hohen Freizeitwert

Unsere Leistungen

Erfahren Sie mehr über unsere vielfältigen Pflegeleistungen und die Kostenstruktur – individuell abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihrer Angehörigen.

Für wen ist das Seniorendomizil gedacht?

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Pflegebedürftige ältere Menschen mit dem Pflegegrad 2 bis 5

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Pflegebedürftige ältere Menschen mit Behinderung

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Pflegebedürftige ältere Menschen mit speziellen Krankheitsbildern wie z.B.: enterale Ernährungsformen, Nasensonden, Trachealkanülen, Karzinome

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Pflegebedürftige gerontopsychiatrische Krankheitsbilder

Eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Einrichtung hat keinen fachlichen Schwerpunkt. Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Seniorendomizils sind das SGB V, SGB XI und das SGB XII.

Folgende Leistungen können nicht angeboten werden:
  • Unterbringung in einem geschlossenen Bereich 
  • Pflege von Komapatienten
  • Versorgung von Beatmungspatienten 
  • Pflege und Betreuung für Personen mit schweren Verhaltensauffälligkeiten, die zu einer erheblichen Gefährdung für sich selbst oder andere Personen führen, die mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden 
  • Medizinische Behandlungspflege bei einem besonders hohen Bedarf gem. § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V 
  • Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung. Die Leistungen umfassen Pflege, soziale Betreuung sowie bei Bedarf notwendige medizinische Behandlungen. Die Kosten für Unterkunft & Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen vom Pflegebedürftigen selbst getragen werden, können jedoch teilweise über den Entlastungsbeitrag von der Pflegekasse erstattet werden. Eine Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege ist für bis zu acht Wochen im Jahr möglich.

Wir legen Wert darauf, dass sich unsere Bewohner auch in der Kurzzeitpflege wie zu Hause fühlen. 

Vollstationäre Pflege

Die vollstationäre Pflege bezieht sich auf die dauerhafte Betreuung von pflegebedürftigen Menschen in unserem Seniorendomizil. Sie kommt in Frage, wenn die häusliche Pflege oder die teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, um den Pflegebedarf zu decken. In einer vollstationären Einrichtung erhalten Pflegebedürftige rund um die Uhr professionelle Betreuung und Unterstützung in den Bereichen Grundpflege, medizinische Versorgung und soziale Betreuung. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten, abhängig vom Pflegegrad der Person. 

Wir arbeiten gerne eng mit den Angehörigen zusammen, um ein hohes Maß an Vertrautheit für unsere Bewohnerinnen & Bewohner und eine individuell angepasste Pflege zu erreichen.

Unser Angebot:

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Umfassende Betreuung und Pflege der Pflegestufen 2 bis 5 durch qualifizierte Pflegekräfte

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Ärztliche Begleitung von Allgemein- und Fachärzten unter Berücksichtigung des Prinzips der freien Arztwahl durch die Bewohner

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Durchführung von medizinisch notwendigen Behandlungswegen

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Intensive Zusammenarbeit mit Krankengymnasten, Ergotherapeuten und Logopäden

Wichtige Informationen

Was kostet die Betreuung?

Die Kosten für die Leistungen setzen sich folgendermaßen zusammen:

  1. Entgelt für allgemeine Pflegevergütung
  2. Umlage gemäß Pflegeberufegesetz
  3. Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
  4. Entgelt für nicht geförderte Investitionsaufwendungen

Die Kosten werden in unterschiedlichen Anteilen von der Pflegeversicherung und Ihnen als Bewohnerin oder Bewohner des Pflegeheims getragen. Reicht dies nicht aus, übernimmt das Sozialamt einen weiteren Anteil.

Sie haben Fragen oder Interesse an einer Unterbringung in unserer Einrichtung?

Wir helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an unter 0341 / 3379 580 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.